• Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler, unabhängig davon, ob die Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bezahlung nach der Sitzung in bar erfolgen muss. Oder überweisen Sie das Geld vorab auf das Konto der Therapeutin. Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung oder eine offizielle Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung oder Steuererklärung. Gemäß § 4 UStG sind therapeutische Leistungen umsatzsteuerbefreit.
  • Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit eine Kostenübernahme über das Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs.3 SGB V durch ihre Krankenkasse zu erhalten. Gesetzliche Krankenversicherung: Da meine Privatpraxis nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, können die Behandlungskosten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. In begründeten Ausnahmefällen ist jedoch auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Informieren Sie sich dazu am besten bei Ihrer Krankenversicherung. Antrag auf Kostenerstattung
  • Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
  • Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, privat versichert sind oder Beihilfe beziehen, lohnt sich die Nachfrage bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Die Beihilfe erstattet in der Regel die Kosten für Psychotherapie, sofern nach den 5 Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt wird. Die entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
  • KJHG-Therapie finanziert durch das Jugendamt. Die KJHG-Therapien werden im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als „Eingliederungshilfe“ nach §35a SGB VIII oder „Hilfe zur Erziehung“ nach § 27 Abs. 3 SGB VIII beim Jugendamt im Wohnbezirk beantragt. Die Kosten werden von Jugendamt übernommen, wenn das Kind oder der/die Jugendliche eine psychotherapeutische Behandlung benötigt, die von den Krankenkassen nicht getragen wird. Voraussetzung ist das Vorstellen bei einem so genannten Fachdienst (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Familien – und Erziehungsberatung oder schulpsychologische Beratungsstelle). Falls Sie an einer Therapie im Rahmen der Jugendhilfe interessiert sind, klären wir sie gerne im Erstkontakt auf und planen gemeinsam mit Ihnen die notwendige Schritte. Bei Genehmigung der Therapie kann diese in meiner Praxis durchgeführt werden.

Kosten

  • Erstgespräch: Anamnese, Klärung Ihrer Wünsche und Ziele, hierbei werden auch Fragen wie Häufigkeit, Regelmäßigkeit und Honorar besprochen: – 50 Min.
  • Einzelsitzung online über Zoom Videochat: 50 min. oder 30 min.
  • Einzelsitzung bei mir in meinen Räumen: 50 min.
  • Stundenpaket für 7 Einzelsitzungen online Zoom Videochat
  • Stundenpaket für 7 Einzelsitzungen bei mir in meinen Räumen
  • Sitzung (Kind + Elternteil) bei mir in meinen Räumen: 50 min.
  • Stundenpaket für 7 Sitzungen (Kind + Elternteil)

Stehen Ihnen keine oder momentan keine ausreichenden Mittel für eine Therapie zur Verfügung, sprechen Sie mich gerne an, wir finden eine Lösung.

Terminabsage

Der vereinbarte Termin ist für Sie reserviert und verbindlich. Ich weiß aber auch, dass einmal etwas dazwischenkommen kann. In diesem Fall bitte ich Sie mir rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin Bescheid zu geben. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage das vereinbarte Honorar berechne. Im Falle einer Absage am Tag des Termins ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.

Vorteile bei Selbstzahlung

  • Bei der Terminvergabe habe ich keine lange Wartezeit.
  • Die Therapie wird nicht in den Akten der Krankenkasse vermerkt
  • Über Anzahl der Termine sowie den Abstand zwischen den Sitzungen entscheidet nicht die Krankenkasse, sondern erfolgt in Absprache, je nach Bedarf, durch Therapeut und Klient.
  • Die Möglichkeit der zeitlichen Überbrückung bis zu einem etwaigen Therapiebeginn bei psychologischen Psychotherapeuten.
  • Vorteile von individuellen, für Sie abgestimmten, Behandlungsmöglichkeiten und Konzepten (Heilpraktiker unterliegen nicht den Einschränkungen einer vertraglichen Gestaltung mit gesetzlichen Krankenkassen, arbeiten dennoch als eine wichtige Alternative und Ergänzung zu psychologischen Psychotherapeuten im deutschen Gesundheitssystem.) 
  • Keine Genehmigungen oder Antragstellungen von Krankenkassen oder anderen Institutionen nötig.
  • Keine aufgeführten Diagnosen sichtbar, wenn Sie keine Erstattungen in Anspruch nehmen möchten und somit eine vertrauliche Anonymität Ihrer Person und den Verläufen Ihrer Behandlungen wahren möchten.
  • Es gibt keine Probleme z.B. bei der Verbeamtung, dem Abschluss einer Lebensversicherung etc.
  • Ihre Daten werden streng vertraulich, datenschutzgerecht gesichert.
  • Sie bleiben außerhalb meiner Praxis anonym. Inhalte der Therapiesitzungen obliegen einer, des Behandlungsvertrages entnommenen und unterzeichneten, Verschwiegenheitspflicht.

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